Unsere Leistungen
Erdbestattungen
Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung.
Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
- Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
- Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
Feuerbestattungen
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert.
Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben.
Als Beisetzungsstätten werden Urnen-, Reihen- oder Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen bestimmt werden.
Anonyme Bestattungen
Die einfachste & günstigste Art der Bestattung ist die anonyme Bestattung, ohne Trauerfeier und Grab. Wir bieten verschiedene Modelle der anonymen Beisetzung an - sprechen Sie uns an.
Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.
Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne dem Beisein der Angehörigen. In der Regel findet die Beisetzung auf einem anonymen Urnenfeld statt. Grabpflegeleistungen fallen bei dieser Art der Bestattung nicht an.
Hinweis: Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine normale Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen bestimmt und angeordnet werden.
Waldbestattungen - Ruheforst
Eine sehr oft gewählte Form der „alternativen Bestattung“ ist die Beisetzung im Wald, bzw. Ruheforst.
Auch bei dieser Bestattungsvariante erfolgt zuerst eine Feuerbestattung.
Statt auf einem Friedhof wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne (Bio-Urne) beigesetzt, mitten in der Natur, an den Wurzeln eines Baumes.
Bei dieser Bestattungsart eröffnet sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsmöglichkeiten.
Die Grabpflege übernimmt im Ruheforst die Natur selbst.
Seebestattungen
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt.
Die Hinterbliebenen erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.
Hinweis: Einer Bestattung zur See geht mit einer Feuerbestattung einher. Das bedeutet das dies nur möglich ist, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat.
Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Überführungen
Unser Bestattungsinstitut verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Überführung von Verstorbenen.
Unabhängig davon, ob der Trauerfall zu Hause, in einem Heim oder einer Klinik eintritt, muss ein Verstorbener innerhalb der gesetzlichen Frist nach Eintreten des Todes mittels Leichenwagen zum Bestattungsunternehmen transportiert werden.
Formalitäten im Todesfall
Mit dem Verlust eines geliebten Menschen müssen auch eine große Anzahl an Formalitäten erfüllt werden. Hierzu benötigen wir eine Vielzahl an Dokumenten. Sollten Ihnen nicht alle erforderlichen Papiere vorliegen, unterstützen wir Sie dabei, diese zu beschaffen.
Im Sterbefall benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen.
- Todesbescheinigung vom Arzt oder vom Krankenhaus direkt an den Bestatter
Personenstandspapiere:
Je nach Familienstand des Verstorbenen sind für die Beurkundung, und damit auch für die Erstellung von Sterbeurkunden, unterschiedliche Papiere im Original beim Standesamt vorzulegen.
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei eingetragener Lebenspartnerschaft: die Urkunde hierüber
Versicherungspolicen zu Sterbegeld‐ oder Lebensversicherungen
Krankenversicherung:
Wenn Sie uns die Versichertenkarte des Verstorbenen übergeben, informieren wir die Krankenkasse über den Sterbefall.
Schwerbehindertenausweis
Rentennummern:
Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis oder auch auf einem Kontoauszug.
Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein
für das Amtsgericht oder den Notar.
Für eine Bestattung und Trauerfeier sind noch eine Vielzahl an weiteren Formalitäten notwendig, die wir gern für Sie erledigen:
- Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt
- Besorgen der Sterbeurkunden
- Abmelden der Rente/ Pension oder Beantragung des Sterbevierteljahres für den verbliebenen Ehepartner
- Gewerkschaftsmitteilung
- Abmeldung bei der Krankenkasse und evtl. Versorgungsamtes
- Einreichen von Sterbegeld-/ Lebensversicherungen
- Anmeldung des Verstorbenen beim Krematorium und/oder Friedhof
- Bei Auslandsüberführungen beschaffen wir die notwendigen Dokumente für Sie
- Kommunikation, Termingestaltung, Organisation mit Kirchen, Friedhöfen, Pastoren, Trauerrednern, Musikern, Sargträgern und Floristen u.a.
Überführung des Verstorbenen
Uns ist es wichtig, dass der Verstorbene respektvoll überführt wird. Dazu gehört ein würdevoller Rahmen, den wir mit unserem eigenen Bestattungswagen bieten.
Auch Überführungen außerhalb Korbachs sind für uns selbstverständlich.
Als erste Überführung wird die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort (im Hause, im Krankenhaus, einem Hospiz oder Seniorenheim) und die Fahrt zur Verstorbenenhalle, zum Krematorium bzw. zum Friedhof bezeichnet.
Bevor wir den Verstorbenen abholen können, muss ein Arzt den Tod eindeutig festgestellt und einen gültigen Totenschein ausgestellt haben.
Ist der Verstorbenen im Hause verstorben, sollten Sie daher erst einen Arzt rufen, bevor Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, welches die Überführung übernimmt.
Sie haben zudem auch im Hause die Möglichkeit sich bis zu 36 Stunden von Ihrem Verstorbenen zu verabschieden, sofern Sie es möchten und die räumlichen Gegebenheiten es zulassen.
Weitere Überführungen mit dem Sarg erfolgen zur Trauerfeier, zur Bestattung und bei einer Feuerbestattung zum Krematorium.
Bestattungen im eigenen Grab oder Gemeinschaftsgrab
Feuerbestattung
Bestattungen anonym oder halbanonym
Waldbestattungen / Ruheforst
Seebestattung
Überführungen